FFP2 Maske – keine Pflicht, aber erlaubt
Liebe Patientinnen und Patienten!
Nach langer Zeit hat der Gesetzgeber nun die Maskenpflicht wieder abgeschafft. Die derzeitige Infektionslage rechtfertigt diese Entscheidung auch. Da die FFP 2 Maske aber prinzipiell ein einfaches wie wirksames Mittel ist, das Risiko von Infektionsübertragungen zu reduzieren, fühlen Sie sich bitte frei, auf eigenen Wunsch eine Maske zu verwenden, insbesondere, wenn Sie aufgrund spezieller Umstände (wie z.B. eines eingeschränkten Immunsystems) einem höheren Risiko ausgesetzt sind.
Ihr Ordinationsteam Dr. Summesberger